Fristverlängerung bei "Stiftung Anerkennung und Hilfe"
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31.12.2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31.12.2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe
Tel.: 0361 573811-260
E-Mail: StiftungAH@tmasgff.thueringen.de
Informationen für Betroffene gibt es hier.
Alle wichtigen Informationen zur Stiftung in leichter Sprache finden Sie hier.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Personen, die als Kinder oder Jugendliche während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Sie macht außerdem die Geschehnisse aus den betroffenen Einrichtungen öffentlich. Leid und Unrecht werden benannt, öffentlich anerkannt und wissenschaftlich aufgearbeitet.
In diesem Infofolder finden Sie alle wichtigen Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe.