Informationen zur Einführung der elektronischen Patientenakte
Am 15. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Wer die ePA nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Am 15. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Wer die ePA nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Die ePA soll durch einen leichteren gemeinsamen Zugriff von Patient*innen und Behandler*innen auf medizinische Daten die Gesundheitsversorgung verbessern. Seit Oktober werden alle gesetzlich Versicherten von ihren Krankenkassen zur ePA informiert. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst. Dort finden Sie auch die Vorteile der ePA genauer erklärt.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen werden aber auch mögliche Nachteile gesehen. In der ePA werden sehr persönliche Informationen aus psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungen gespeichert. Diese Informationen können von allen Behandelnden gesehen werden. Viele Patient*innen wünschen sich eine bessere Information unter ihren Behandler*innen - andere möchten, dass diese persönlichen Details nur die Psychotherapeut*in oder Psychiater*in kennt.
Es gibt aber auch die Möglichkeit den Zugriff für andere Behandler*innen einzuschränken. Die eigenen Daten kann man über eine App verwalten und sollte dies auch bewusst tun. Menschen mit psychischen Erkrankungen empfehlen wir, sich darüber Gedanken zu machen: welche Behandler*innen sollen diese persönlichen Daten sehen können? Bei welchen möchte ich das nicht?
Die Bedenken zur ePA hat der Thüringer Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen (TLPE) zusammengefasst. Sie können sie hier nachlesen.
Sie können sich auch gegen die ePA entscheiden. Dann müssen Sie aktiv Widerspruch einlegen. Dafür können Sie bereits jetzt zu Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Wenn die Krankenkasse Sie informiert, dass die ePA für Sie angelegt wurde, können Sie innerhalb von 6 Wochen widersprechen.