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viele Cannabispflanzen
©Pixabay
12.04.2024

Cannabis-Legalisierung

Seit 01.04.2024 sind Konsum und Besitz von Cannabis in beschränktem Umfang legal. Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten Infos.

Was aktuell legal ist

    • man darf bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen
    • zu Hause ist der Besitz von maximal 50 Gramm Cannabis erlaubt
    • zum Eigenanbau darf man bis zu 3 weibliche Cannabispflanzen besitzen
    • hierfür dürfen aus den EU-Mitgliedsstaaten Samen und Stecklinge eingeführt oder bestellt werden
    • der gemeinsame Anbau in Cannabis Social Clubs ist erst ab 01.07.2024 möglich

    Bitte bei Konsum beachten

    • Bevor Sie sich für den Konsum entscheiden: Hier finden Sie Informationen über die Risiken.
    • Konsumieren Sie nicht bei folgenden Tätigkeiten: Teilnahme am Straßenverkehr, Schule / Arbeit, Bedienen von Maschinen, Sport...
    • Es gilt im Straßenverkehr noch immer der Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, der gerade bei häufigerem Konsum schnell überschritten ist (es droht der Verlust des Führerscheins). Insbesondere sollten Sie unbedingt auf den gleichzeitigen Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln verzichten.
    • Halten Sie sich bei Konsum in der Öffentlichkeit an den vorgeschriebenen Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas, Schulen oder Spielplätzen. In Fußgängerzonen ist der Konsum ebenfalls nicht gestattet.
    • Genuss oder Gewöhnung: Fällt es Ihnen schwer Konsumpausen einzulegen? Mit dem Selbsttest Cannabis-Check können Sie prüfen, wie riskant Ihr Konsum ist. Bei Bedarf finden Sie Hilfe in der Suchtberatungsstelle.
    • Safer-Use-Empfehlungen geben Tipps für weniger schädlichen Konsum.

    Wer sollte auf Cannabis verzichten?

    • unter 25-Jährige: da die Gehirnentwicklung bis zu diesem Alter noch nicht abgeschlossen ist, besteht ein besonderes Risiko für bleibende Veränderungen im Gehirn mit dauerhaften Folgeschäden
    • Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und stillende Mütter: Cannabiskonsum kann die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen. Schwanger und der Verzicht auf Cannabis (oder andere Suchtmittel) fällt zu schwer? Bei clean4us finden Sie Hilfe.
    • Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen:
      • wie beispielsweise Lungenerkrankungen, Herzbeschwerden oder -erkrankungen und
      • Personen, die bereits eine Psychose hatten oder Angehörige in der Familie haben, die schon einmal an einer Psychose erkrankt waren

    Kinder und Jugendliche

    • Für sie ist Cannabiskonsum mit mehr Risiken verbunden als bei Erwachsenen.
    • Daher bleiben für Minderjährige Erwerb, Besitz und Anbau verboten.
    • Kinder und Jugendliche dürfen in einem Haushalt, in dem Cannabis zum Eigenbedarf angebaut wird, keinen Zugang zu den Pflanzen und zu geerntetem Cannabis erhalten.
    • Die Weitergabe an Minderjährige bleibt verboten - wer Jugendlichen Cannabis anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen!
    • Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, informiert die Polizei die Eltern und macht ab sofort auch eine Meldung an das Jugendamt, das bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, wie beispielsweise riskantem Konsumverhalten, auch in Frühinterventionsprogramme vermittelt.
    • Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind Cannabis konsumiert?